Beschlussvorschlag zur Konsolidierung der Finanzen

von | Apr. 29, 2025 | Allgemein

Der Beschlussvorschlag zur Konsolidierung der Finanzen auf der Zukunftssynode am 27./28.06.25 sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Annahme von – 4,5  Rückgang der Nettokirchensteuerzuweisung pro Jahr
  • Information der Kirchengemeinden und Empfehlung, die Haushaltsplanung entsprechend anzupassen
  • Beauftragung des Landeskirchenamtes, den Haushalt 2026 ohne Rücklagenentnahmen bis max. – 4,5 % Nettokirchensteuerzuweisung zu planen
  • Keine Innovation ohne Exnovation (Regelaufgaben können nur neu aufgenommen werden, wenn etwas anderes dafür wegfällt; kurzfristige Projekte können aus Rücklagen finanziert werden)
  • Ausgabensperre im landeskirchlichen Haushalt gemäß § 77 Verwaltungsordnung bei 80% bestimmter Haushaltsstellen
  • Beauftragung des Landeskirchenamtes, bis Sommersynode 2026 eine mittelfristige Planung des landeskirchlichen Haushalts bis 2031 mit einer Reduktion des Haushaltsvolumens von – 3 % pro Jahr mit Wirkungsanalyse vorzulegen
  • Beauftragung des Landeskirchenamtes, bis Sommersynode 2026 eine langfristige Personalplanung im Gemeindepfarrstellenhaushalt bis 2035 mit einer Reduktion des Haushaltsvolumens von – 5 % pro Jahr mit Wirkungsanalyse vorzulegen
  • Beauftragung des Landeskirchenrates, bis Herbst 2026 einen Konsolidierungsplan bis zum Jahr 2035 mit einem Ziel von – 37 % Nettokirchensteuerzuweisung zum Basisjahr 2025 (34 Mio. EUR) aufzustellen

 

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