Eine der wichtigsten Beschlussvorlagen auf der Zukunftssynode ist der Beschluss zur regiolokalen Kirchenentwicklung. Dabei geht es darum, dass Gemeinden sich zur Entlastung zusammenschließen und gleichzeitig eigene Profile erhalten bleiben und geschärft werden. So sollen Stärken des Lokalen mit den Möglichkeiten der Region verknüpft werden. Eine regionale Personalplanung sowie eine abgestimmte Gebäudenutzung werden ermöglicht. Bislang ist jede Gemeinde eine eigene Körperschaft öffentlichen Rechts – mit allen Rechten und Pflichten, die damit verbunden sind. Ein Gedanke in der regiolokalen Kirchenentwicklung ist, dass mehrere Gemeinden im Zusammenschluss eine Körperschaft öffentlichen Rechts bilden. Die einzelne Gemeinde bleibt Körperschaft kirchlichen Rechts und kann im Rahmen eines Budgets eigene Schwerpunkte setzen. Auf diesem Wege wird die Anzahl von Körperschaften öffentlichen Rechts reduziert, was im Bereich von Verwaltung und Formalitäten viel Entlastung schaffen wird.
Der Beschlussvorschlag enthält:
- Die Empfehlung zur regiolokalen Kirchenentwicklung wird von der Synode zur Kenntnis genommen.
- Die Superintendent:innen werden beauftragt, den Prozess auf der Ebene der Klassen weiter voran zu bringen.
- Das Errichten von Kirchengemeindeverbänden wird für zwei Jahre ausgesetzt.
- Eine Selbstverpflichtung der Gemeinden zum Verzicht in die Investition in Gebäude bis Ende 2026 wird empfohlen. (Dabei sind bestimmte Ausnahmen vorgesehen.)
- Direkt nach der Synode wird ein Konsultationsprozess auf Klassenebene angestoßen, um gemeinsam herauszufinden, welche Unterstützung vor Ort für die regiolokale Kirchenentwicklung benötigt wird.
- Im Juli 2026 soll es dazu einen Sachstandsbericht in der Synode geben.
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